17.03.2020 - ‘’“”•– Massnahmen zugunsten der Wirtschaftsakteure im Rahmen des COVID-19

Am Freitag kündigte der Bund eine Reihe von Massnahmen, insbesondere eine grosse Geldsumme zugunsten der Wirtschaftsakteure, an. In diesem Zusammenhang teilte der Bundesrat mit, dass eine Überprüfung der Massnahmen zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen bis zum 1. April angestrebt wird. 


Direkt zugänglich sind derzeit die teilweise überarbeiteten KAE-Massnahmen (weitere Informationen auf der Website der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit unter https://www.vs.ch/web/sict/rht-coronavirus).
Zusätzlich zu den vom Kanton Wallis ergriffenen Massnahmen stehen der CCF AG verschiedene Interventionsmöglichkeiten zugunsten von Unternehmen zur Verfügung, die von einem Umsatzrückgang in direktem Zusammenhang mit dem COVID-19 betroffen sind. 

In diesem Rahmen stehen die möglichen Finanzdienstleistungen der CCF AG und von Bürgschaft Westschweiz zur Verfügung, und zwar branchenunabhängig und hauptsächlich in Form von Bürgschaften zu sehr vorteilhaften Bedingungen. Für Industrieunternehmen können ebenfalls direkte Darlehen in Betracht gezogen werden, während für bereits gewährte Finanzhilfen (branchenunabhängig) Amortisationsaufschübe beantragt werden können.

Wir empfehlen, dass Sie zuerst Ihre Bank kontaktieren, um Ihre Situation zu melden. Danach bitten wir Sie uns Ihre Anfragen AUSSCHLIESSLICH per E-Mail an die folgende Adresse zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

Wir tun unser Bestes, um Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort zu geben und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald der Massnahmenkatalog erstellt wurde. 
Aufgrund der Pandemie ist der Zugang zu unseren Büros ausschliesslich den Mitarbeitern der CCF AG vorbehalten. Wir stehen Ihnen jedoch gerne per E-Mail zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.