Massive Hilfe, insbesondere in Form von Bundesbürgschaften, wurde soeben angekündigt.
Der Bund wird ein Bürgschaftsprogramm in Höhe von 20 Milliarden Franken vorbereiten, um sicherzustellen, dass betroffene KMU (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen) übergangsweise Bankkredite erhalten. Dieses Programm wird sich auf die bestehenden Strukturen des Bürgschaftswesens stützen.
Ziel ist es, dass die betroffenen Unternehmen schnell und einfach Zugang zu Krediten in Höhe von bis zu 10% ihres Umsatzes oder einem Betrag von bis zu Fr. 20 Millionen erhalten. Beträge bis zu 0,5 Millionen Franken werden von den Banken sofort ausgezahlt und sind vollständig durch die Bundesgarantie gedeckt. Diese Garantie wird für Beträge, die diese Obergrenze überschreiten, auf 85% reduziert, die dann einer kurzen Überprüfung durch die Banken unterzogen werden. Die Beträge von bis zu 0,5 Millionen Franken sollen den Bedarf von mehr als 90% der von den Folgen der Coronavirus-Epidemie betroffenen Unternehmen decken.
Der Bundesrat, der das Volumen der vom Bund auf diese Weise garantierten Kredite auf 20 Milliarden Franken schätzt, wird die Bundesversammlung um einen dringenden Verpflichtungskredit ersuchen. Dieser wird der Finanzdelegation der Bundesversammlung in den nächsten Tagen zur Genehmigung vorgelegt. Die Grundzüge des Projekts werden Gegenstand einer Notverordnung sein, die Mitte nächster Woche verabschiedet und veröffentlicht werden soll. Erst dann ist es möglich, Fragen der betroffenen Unternehmen zur Antragstellung zu beantworten.
Informationen dazu sind auf der Website des Bundes verfügbar (https://www.admin.ch)