Fertigstellungsgarantie
Garantiert die Behebung allfälliger Mängel, die nach der Werk- oder Bauabnahme festgestellt werden.
Akontorückerstattungsgarantie
Garantiert geleistete Akontozahlungen für den Fall, dass das beauftragte Bauunternehmen die Vertragsbedingungen nicht erfüllt.
Erfüllungsgarantie
Garantiert allfällige Kosten für den Fall, dass das beauftragte Bauunternehmen die Arbeiten nicht gemäss Werkvertrag ausführt (Garantie bei Vertragsunterzeichnung).