Die kantonalen Finanzdienstleistungen der CCF AG werden nur dann gewährt, wenn mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllt wird:
1. Innovation
2. Erwirtschaftung von Umsatz überwiegend ausserhalb des Kantons
3. Nachhaltige Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
Weiter werden Rentabilität und Realisierbarkeit der Projekte sowie die wirtschaftliche Auswirkung auf die Region beurteilt.
Folglich kann die CCF AG gut etablierte und anerkannte Walliser Firmen sowie auch Start-ups noch bevor sie sich bewiesen haben, erfolgreiche sowie sich in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen und Firmen aktiv in traditionellen Industriezweigen oder neuen Technologien finanziell unterstützen.
Zum Beispiel kann es sich handeln um:
Die Finanzdienstleistungen der CCF AG umfassen die Vergabe von teilweise durch den Bund abgesicherten Bürgschaften (via Bürgschaft Westschweiz) und im Rahmen der Vergabe von kantonalen Hilfen Kantonale Bürgschaften, Zinskostenbeiträge, verschiedene Mitfinanzierungen sowie Darlehen mit Eigenkapitalcharakter.
Handwerksunternehmen werden von der Bürgschaft Westschweiz durch die Vergabe von teilweise durch den Bund abgesicherten Bürgschaften behandelt. Es sei denn, ein Gewerbebetrieb weist industriellen oder teilindustriellen Charakter auf (z.B. aufgrund der Strukturen, Arbeitsplätze, Umsatz etc.).
Eine gemeinsame Intervention der CCF AG und der Bürgschaft Westschweiz ist bei Grossprojekten solcher Unternehmen möglich.