Mittels Bürgschaften für Bankkredite oder Leasings kann die CCF AG Unternehmen auch bei der Beschaffung von Fremdkapital unterstützen. Da der Bund oder der Staat Wallis diese Bürgschaften garantieren, werden diese von Finanzinstituten geschätzt und als Sicherheit erster Güte eingestuft.
CCF AG ist die Walliser Vertretung von Bürgschaft Westschweiz. Diese hat zum Ziel, selbstständig Erwerbende und KMU’s traditioneller Branchen wie Handwerk, Handel, Gastronomie usw. beim Erhalt von Bankkrediten zu unterstützen. Es können Kredite bis maximal Fr. 1’000’000.– verbürgt werden.
Bürgschaften haben zum Ziel, KMU bei der Finanzierung von Investitionsprojekten zu unterstützen oder Kredite im Falle einer Restrukturierung zu sichern.
Der Betrag einer kantonalen Bürgschaft ist auf ein Kreditminimum von Fr. 125'000.– und auf ein Kreditmaximum von Fr. 2'000'000.– festgelegt. Ferner wird grundsätzlich ein Zuschlag von 20% als Reserve auf dem verbürgten Kredit einkalkuliert.
Diese Bürgschaft soll Walliser KMU den Erhalt von Bankgarantien zur Absicherung von Akontoleistungen von Kunden ermöglichen.
Die CCF AG bestimmt eine Limite für die Ausstellung einer oder mehrerer Bürgschaften für Anzahlungs-garantien von Banken. Die Limite wird für jedes Unternehmen separat festgelegt, ist aber auf Fr. 500'000.- begrenzt.
Das Ziel dieser Bürgschaft ist die Unterstützung von Projekten für touristische Ausstattungen, die von bestehenden oder sich im Aufbau befindenden Unternehmen getragen werden, welche ausreichende Nachweise über ihre Fähigkeit, der Gesamtheit ihrer Verpflichtungen nachzukommen, erbringen.
Die Bürgschaft betrifft einen Kredit über min. Fr. 125’000.- und max. Fr. 4’000’000.-. Der Bürgschaftsbetrag deckt den Kreditbetrag und enthält zusätzlich eine Reserve von 10%.