Eine dynamische Wirtschaftsförderung ermutigt und unterstützt Unternehmer auch dabei, die Konkurrenzfähigkeit zu steigern. Die Wirtschaftsförderung Wallis hat der CCF AG die Verantwortung übertragen, spezifische Subventionen für solche Projekte zu gewähren.
Mit der Beratungskostenmitfinanzierung soll KMU die vorgängige Überprüfung (Marktstudien, Schutz des geistigen Eigentums, Industrialisierung, etc.) geplanter Investitionen ermöglicht werden.
Diese Beratungsmandate müssen durch einen externen Berater erstellt werden. Der Beitrag der CCF AG beträgt bis zu 50% der effektiven Kosten, jedoch max. Fr. 50'000.–.
Die Mitfinanzierung der Teilnahme an Fachmessen hat zum Ziel, die Handelsbemühungen der KMU über Fachmessen sowie Kongresse und Fachveranstaltungen zu unterstützen. Des Weiteren kann die Teilnahme an Personalfachmessen unterstützt werden.
Der Beitrag der CCF AG beträgt bis zu 50% der effektiven Kosten, jedoch max. Fr. 20'000.–.
Die Mitfinanzierung spezifischer Zertifizierungen hat zum Ziel, Walliser KMU dabei zu unterstützen, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse den für die Erschliessung neuer Märkte nötigen spezifischen Zertifizierungen zu unterziehen.
Der Beitrag der CCF AG beträgt bis zu 50% der effektiven Kosten, jedoch max. Fr. 50'000.–.
Über die Mitfinanzierung von Verkaufsvorstössen sollen Walliser KMU, die ihre Produkte und Dienstleistungen auf neuen Märkten lancieren oder bestehende Vertriebsstrukturen optimieren möchten, unterstützt werden.
Der Beitrag der CCF AG beträgt bis zu 50% der effektiven und anrechenbaren Kosten, jedoch maximal Fr. 50'000.– pro Jahr.
Die Mitfinanzierung interner Projekte hat zum Ziel, den KMU’s Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu ermöglichen, indem diesen Projekten das qualifizierte Personal, welches aufgrund eines Auftragsrückgangs nicht in der Produktion beschäftigt werden kann, zugewiesen wird.
Die Höhe des zugesprochenen Beitrags beträgt höchstens 25% der Lohnsumme des letzten Geschäftsjahres bis zu einem Maximalbetrag von Fr. 100’000.-.
Zinskostenbeiträge helfen, Kapitalkosten zu reduzieren und tragen so zur Verbesserung der Liquidität bei. Sie können auf der Basis eines Bankkredites oder eines Leasings beantragt werden. Berechnungsgrundlage der Zinskostenbeiträge ist der verbürgte Kredit. Wird keine Bürgschaft beantragt, dient der Betrag der Investition nach Abzug der Eigenmittel als Berechnungsgrundlage.