Das Ziel dieser Bürgschaft ist die Unterstützung von Projekten für touristische Ausstattungen, die von bestehenden oder sich im Aufbau befindenden Unternehmen getragen werden, welche ausreichende Nachweise über ihre Fähigkeit, der Gesamtheit ihrer Verpflichtungen nachzukommen, erbringen.
Die Bürgschaft betrifft einen Kredit über min. Fr. 125’000.- und max. Fr. 4’000’000.-. Der Bürgschaftsbetrag deckt den Kreditbetrag und enthält zusätzlich eine Reserve von 10%.
Durch diesen Fonds kann die CCF AG in die exportorientierten Walliser Unternehmen investieren, um ihnen bei der Überbrückung einer konjunkturell schwierigen Lage zu helfen. Der Unterstützungsfonds sieht Darlehen in Höhe von grundsätzlich bis zu Fr. 500’000.- pro Unternehmen vor.
Nach der Verabschiedung der ersten kantonalen Massnahmen zur Unterstützung von Walliser Unternehmen beschloss der Staatsrat ein zweites Massnahmenpaket zugunsten der Selbständigerwerbenden und anderer Personen, die nicht von den Bundesmassnahmen profitieren, sowie der Arbeitnehmer, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben. Dieses zusätzliche kantonale Hilfspaket soll die neuen Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) abzufedern. Der Kanton hofft, damit so vielen Walliser Unternehmen wie möglich helfen zu können. Weiterführende Informationen : https://www.vs.ch/de/web/communication
An seiner Sitzung vom 3. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, das Bürgschaftsprogramm für COVID-Überbrückungskredite aufzustocken. Aufgrund der grossen Nachfrage beantragt er dem Parlament, den bestehenden Verpflichtungskredit um 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken zu erhöhen. Weiterführende Informationen : https://www.admin.ch/gov/de
In Zusammenarbeit mit dem Kanton Wallis, respektive der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation wurde ein Massnahmenkatalog mit den zur Verfügung stehenden Finanzhilfen, vor allem mit jenen der CCF AG, erstellt. Dieser greift subsidiär zu den nationalen Hilfen, welche weiterhin oberste Priorität haben.
Zusätzlich zu den Unterstützungen des Bundes verfügt die CCF AG aktuell über ein freies Verpflichtungsvolumen in Höhe von 140 Millionen Franken, hauptsächlich in Form von Bürgschaften, die zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen dienen können. Bevor eine ergänzende kantonale Finanzhilfe beansprucht werden kann, müssen alle anderen zur Verfügung stehenden nationalen und kantonalen Möglichkeiten (Bundesbürgschaft, Kurzarbeit, etc.) beantragt werden und auch die Bank muss einen Beitrag geleistet haben.
In einer zweiten Phase können die bestehenden, kantonalen Finanzhilfen weiterhin von den Walliser Unternehmen beantragt werden, um die zukünftigen, erforderlichen Investitionen zu tätigen.
Insgesamt verfügt der Kanton, durch die CCF AG, branchenübergreifend über ein Gesamtverpflichtungsvolumen von fast 520 Millionen Franken. Dies unter Einbezug des neuen Gesetztes zu Förderung der Bergbahnen (GBB).
Der Staatsrat hat ein kantonales Unterstützungsprogramm für Walliser Unternehmen verabschiedet. Es soll die Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) abzufedern. Vorgesehen sind Unterstützungen auf Liquiditäts- und Steuerebene, in den Bereichen Kurzarbeit (KAE), Landwirtschaft und auch für Veranstaltungen.
Weiterführende Informationen : https://www.vs.ch/de/web/communication