Die Finanzdienstleistungen der CCF AG umfassen die Vergabe von teilweise durch den Bund abgesicherten Bürgschaften (via Bürgschaft Westschweiz) und im Rahmen der Vergabe von kantonalen Hilfen Kantonale Bürgschaften, Zinskostenbeiträge, verschiedene Mitfinanzierungen sowie Darlehen mit Eigenkapitalcharakter.
Handwerksunternehmen werden von der Bürgschaft Westschweiz durch die Vergabe von teilweise durch den Bund abgesicherten Bürgschaften behandelt. Es sei denn, ein Gewerbebetrieb weist industriellen oder teilindustriellen Charakter auf (z.B. aufgrund der Strukturen, Arbeitsplätze, Umsatz etc.).
Eine gemeinsame Intervention der CCF AG und der Bürgschaft Westschweiz ist bei Grossprojekten solcher Unternehmen möglich.
Folglich kann die CCF AG gut etablierte und anerkannte Walliser Firmen sowie auch Start-ups noch bevor sie sich bewiesen haben, erfolgreiche sowie sich in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen und Firmen aktiv in traditionellen Industriezweigen oder neuen Technologien finanziell unterstützen.
Zum Beispiel kann es sich handeln um:
Die Investoren können alle Arten von Projekten unterstützen - unabhängig von deren Entwicklungsphase, meist jedoch während einem sehr frühen Stadium.
Die Unterstützung durch externe, neutrale Spezialisten, beispielsweise bei der Beurteilung des Finanzaufbaus, der Finanzierungsstruktur oder bei der Bewertung der Rentabilität von Investitionsgütern, wird von vielen Unternehmen geschätzt. Die Beratungsleistungen der CCF AG sind vielseitig und haben alle nur ein Ziel: Walliser Unternehmen in deren Entwicklung zu unterstützen.
Diese Aktivität gestattet es, den tatsächlichen Kapitalbedarf der Unternehmen zu ermitteln und geeignete Massnahmen einzuleiten, etwa in Form einer Kontaktaufnahme mit spezifischen Partnern oder ggf. mit der Erstellung eines Dossiers für den Antrag auf Finanzbeihilfe(n).
Im Rahmen der getroffenen Vereinbarung mit dem Staat Wallis im Oktober 2004, ist die CCF AG für die Analyse der Finanzierungsanfragen der Bergbahnbetriebe verantwortlich, welche bei der zuständigen kantonalen Dienststelle eingereicht werden.