Bürgschaften haben zum Ziel, KMU bei der Finanzierung von Investitionsprojekten zu unterstützen oder Kredite im Falle einer Restrukturierung zu sichern.
Der Betrag einer kantonalen Bürgschaft ist auf ein Kreditminimum von Fr. 125'000.– und auf ein Kreditmaximum von Fr. 2'000'000.– festgelegt. Ferner wird grundsätzlich ein Zuschlag von 20% als Reserve auf dem verbürgten Kredit einkalkuliert.