Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung.
Mit Überbrückungskrediten (COVID-19-Kredite) werden betroffene Unternehmen möglichst unbürokratisch, gezielt und rasch unterstützt. Stellen Sie Ihr Gesuch für einen Überbrückungskredit über diese Webseite.
Bis zu Fr. 500’000.- werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%.
Weiterführende Informationen : https://covid19.easygov.swiss
Um ihren Auftrag zur Unterstützung der kantonalen Wirtschaft zu erfüllen und den Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen, sistiert die CCF AG im laufenden Jahr sämtliche Amortisationen von kleinen und mittleren Unternehmen.
Es handelt sich um eine Massnahme in Höhe von insgesamt 11 Millionen Franken, welche der Walliser Wirtschaft weiterhin zur Verfügung stehen werden.
Massive Hilfe, insbesondere in Form von Bundesbürgschaften, wurde soeben angekündigt. Informationen dazu sind auf der Website des Bundes verfügbar https://www.admin.ch und demnächst auch bei Ihrem Bankpartner, um diese verbürgten Kredite zu erhalten.
Die CCF AG hat die Massnahmen des Bundes zur Kenntnis genommen und setzt den im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erarbeiteten Massnahemkatalog bis auf Weiteres aus.
Er wird nach Rücksprache mit dem Kanton Wallis bald mit aktualisierten Informationen neu veröffentlicht werden.
Aufgrund der Pandemie ist der Zugang zu unseren Büros ausschließlich den Mitarbeitern der CCF AG vorbehalten. Wir stehen Ihnen jedoch gerne per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ein Arbeitgeber kann mit Zustimmung seiner Arbeitnehmenden Kurzarbeit einführen, d.h. eine vorübergehende Aussetzung der Arbeit in seinem Betrieb, um vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewältigen.
In diesem Fall muss sich der Arbeitgeber direkt an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) wenden: https://www.vs.ch/de/web/sict/kae-coronavirus.
Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende, die durch die Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung von COVID-19 einen Verdienstausfall erleiden, haben Anspruch auf die Entschädigung.
Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Anspruchsberechtigte müssen die Entschädigung selber bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragen. Die Ausgleichskasse überweist die Entschädigung anschliessend direkt an die Person. Zuständige Ausgleichskasse ist die AHV-Ausgleichskasse, die die Beiträge erhebt.
Weitere Informationen sind bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis erhältlich: https://www.vs.ch/de/web/avs/
Massive Hilfe, insbesondere in Form von Bundesbürgschaften, wurde soeben angekündigt.
Der Bund wird ein Bürgschaftsprogramm in Höhe von 20 Milliarden Franken vorbereiten, um sicherzustellen, dass betroffene KMU (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen) übergangsweise Bankkredite erhalten. Dieses Programm wird sich auf die bestehenden Strukturen des Bürgschaftswesens stützen.
Ziel ist es, dass die betroffenen Unternehmen schnell und einfach Zugang zu Krediten in Höhe von bis zu 10% ihres Umsatzes oder einem Betrag von bis zu Fr. 20 Millionen erhalten. Beträge bis zu 0,5 Millionen Franken werden von den Banken sofort ausgezahlt und sind vollständig durch die Bundesgarantie gedeckt. Diese Garantie wird für Beträge, die diese Obergrenze überschreiten, auf 85% reduziert, die dann einer kurzen Überprüfung durch die Banken unterzogen werden. Die Beträge von bis zu 0,5 Millionen Franken sollen den Bedarf von mehr als 90% der von den Folgen der Coronavirus-Epidemie betroffenen Unternehmen decken.
Der Bundesrat, der das Volumen der vom Bund auf diese Weise garantierten Kredite auf 20 Milliarden Franken schätzt, wird die Bundesversammlung um einen dringenden Verpflichtungskredit ersuchen. Dieser wird der Finanzdelegation der Bundesversammlung in den nächsten Tagen zur Genehmigung vorgelegt. Die Grundzüge des Projekts werden Gegenstand einer Notverordnung sein, die Mitte nächster Woche verabschiedet und veröffentlicht werden soll. Erst dann ist es möglich, Fragen der betroffenen Unternehmen zur Antragstellung zu beantworten.
Informationen dazu sind auf der Website des Bundes verfügbar (https://www.admin.ch)
Am Freitag kündigte der Bund eine Reihe von Massnahmen, insbesondere eine grosse Geldsumme zugunsten der Wirtschaftsakteure, an. In diesem Zusammenhang teilte der Bundesrat mit, dass eine Überprüfung der Massnahmen zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen bis zum 1. April angestrebt wird.
Direkt zugänglich sind derzeit die teilweise überarbeiteten KAE-Massnahmen (weitere Informationen auf der Website der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit unter https://www.vs.ch/web/sict/rht-coronavirus).
Zusätzlich zu den vom Kanton Wallis ergriffenen Massnahmen stehen der CCF AG verschiedene Interventionsmöglichkeiten zugunsten von Unternehmen zur Verfügung, die von einem Umsatzrückgang in direktem Zusammenhang mit dem COVID-19 betroffen sind.
In diesem Rahmen stehen die möglichen Finanzdienstleistungen der CCF AG und von Bürgschaft Westschweiz zur Verfügung, und zwar branchenunabhängig und hauptsächlich in Form von Bürgschaften zu sehr vorteilhaften Bedingungen. Für Industrieunternehmen können ebenfalls direkte Darlehen in Betracht gezogen werden, während für bereits gewährte Finanzhilfen (branchenunabhängig) Amortisationsaufschübe beantragt werden können.
Wir empfehlen, dass Sie zuerst Ihre Bank kontaktieren, um Ihre Situation zu melden. Danach bitten wir Sie uns Ihre Anfragen AUSSCHLIESSLICH per E-Mail an die folgende Adresse zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Wir tun unser Bestes, um Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort zu geben und werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald der Massnahmenkatalog erstellt wurde.
Aufgrund der Pandemie ist der Zugang zu unseren Büros ausschliesslich den Mitarbeitern der CCF AG vorbehalten. Wir stehen Ihnen jedoch gerne per E-Mail zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
"Dank der Unterstützung seitens der CCF AG und der Bürgschaft Westschweiz konnte ich die Mittel für die Übernahme des Café Restaurant Les Trois Couronnes aufbringen, wo ich bereits seit vielen Jahren arbeitete. Ohne die Zusatzfinanzierung hätte ich dieses spannende Abenteuer nicht wagen dürfen, aber so konnte ich alle Mitarbeitenden weiter beschäftigen und diesen lebendigen und von unseren treuen Kunden sehr geschätzten Treffpunkt in der Altstadt weiterführen."
Martine Mathieu, Geschäftsführerin
"Dank der Finanzhilfen der CCF AG sind wir in der Lage, neben dem täglichen Geschäft auch Entwicklungen und Marketing voranzutreiben. Als Maschinenbauer für Schüttguthandling in der Lebensmittel-, Chemie- und Pharmaindustrie können wir uns nie "zurücklehnen" und sind andauernd bestrebt, neue Innovationen zu kreieren. Die finanzielle Mithilfe bei Patentfinanzierung, Hilfe bei Fachmessen und die Unterstützung beim Entwicklungsprojekt "Standardisierung Schweissmaschine ISP(V)" waren und sind uns sehr willkommen und haben mitgeholfen, uns da zu bringen, wo wir jetzt stehen: Als international gefragter Lieferant für die Lebensmittel – Chemie – Pharma Grössen der Welt. Nächste Neuentwicklungen werden bestimmt kommen, wir werden dann gerne neue Zusammenarbeiten mit der CCF AG suchen."
Remo Imoberdorf, CEO