Beratungskostenmitfinanzierung
Mit der Beratungskostenmitfinanzierung soll KMU die vorgängige Überprüfung (Marktstudien, Schutz des geistigen Eigentums, Industrialisierung, etc.) geplanter Investitionen ermöglicht werden.
Diese Beratungsmandate müssen durch einen externen Berater erstellt werden. Der Beitrag der CCF AG beträgt bis zu 50% der effektiven Kosten, jedoch max. Fr. 50'000.–.