Ein Arbeitgeber kann mit Zustimmung seiner Arbeitnehmenden Kurzarbeit einführen, d.h. eine vorübergehende Aussetzung der Arbeit in seinem Betrieb, um vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewältigen.
In diesem Fall muss sich der Arbeitgeber direkt an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) wenden: https://www.vs.ch/de/web/sict/kae-coronavirus.
Entschädigung für Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende, die durch die Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung von COVID-19 einen Verdienstausfall erleiden, haben Anspruch auf die Entschädigung.
Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Anspruchsberechtigte müssen die Entschädigung selber bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragen. Die Ausgleichskasse überweist die Entschädigung anschliessend direkt an die Person. Zuständige Ausgleichskasse ist die AHV-Ausgleichskasse, die die Beiträge erhebt.
Weitere Informationen sind bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis erhältlich: https://www.vs.ch/de/web/avs/