Nach der Verabschiedung der ersten kantonalen Massnahmen zur Unterstützung von Walliser Unternehmen beschloss der Staatsrat ein zweites Massnahmenpaket zugunsten der Selbständigerwerbenden und anderer Personen, die nicht von den Bundesmassnahmen profitieren, sowie der Arbeitnehmer, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben. Dieses zusätzliche kantonale Hilfspaket soll die neuen Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) abzufedern. Der Kanton hofft, damit so vielen Walliser Unternehmen wie möglich helfen zu können. Weiterführende Informationen : https://www.vs.ch/de/web/communication