Paragraphe 1

07. 25. 2013

Die Tätigkeit und Aufgabe der CCF AG basiert auf dem Gesetz über die kantonale Wirtschaftspolitik vom 11. Februar 2000. Der Staatsrat beauftragte die Schaffung eines Kompetenzzentrums für die Gewährung von Bürgschaften, Zinskostenbeiträge sowie von Risikokapital und Kapital der Nähe. In diesem Zusammenhang unterzeichnet unser Unternehmen einen Leistungsvertrag mit dem Staat Wallis, der die Zusammenarbeit regelt.

Paragraphe 2

07. 25. 2013

Das Aktienkapital der CCF AG beläuft sich zurzeit auf Fr. 17.39 Mio. und setzt sich aus A- und B-Aktien zusammen. Das Aktienkapital der A-Aktionäre dient in erster Linie der Unterstützung der Aktivitäten zu Gunsten der Walliser Wirtschaft. Die B-Aktionäre hingegen investierten ihr Kapital zu Ertragszwecken in den risikoreicheren Investitionsfonds, weshalb sie in den Genuss einer Vorzugs-Dividende kommen.

Legal Urheberrecht

07. 25. 2013

Die Bilder dieser Webseite der CCF AG stammen aus der Bibliothek des Staates Wallis und bleiben alleiniges Eigentum des Staates.

Jede Kopie, ganz oder teilweise, darf nur mit der Zustimmung des Staates Wallis erfolgen.

 

Die Fotografen sind:

  • Céline Ribordy
  • Jean-Yves Glassey
  • François Perraudin

BERATUNG SEITENS EINES FINANZSPEZIALISTEN

07. 11. 2013

EIN TEAM, DAS IHNEN ZUHÖRT

07. 11. 2013

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNGEN ZUGUNSTENVON WALLISER UNTERNEHMEN

07. 11. 2013

ANTWORTEN AUF IHRE FINANZFRAGENZUM UNTERNEHMEN

07. 11. 2013

Im Dienst der Walliser Unternehmen bietet die CCF AG verschiedene Finanzhilfen an:

07. 11. 2013


Finanzbeiträge für Walliser Unternehmen
:


Gezielte Finanzexpertisen
:

Begünstigte

07. 11. 2013

Einige Kriterien müssen angegeben werden damit Sie von unseren Finanzdienstleistungen profitieren können.

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Team

07. 11. 2013

Unser Team besteht aus motivierten und dynamischen Mitarbeitern, mit unterschiedlicher Ausbildung und professionellem Hintergund.

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